REISE-RÜCKTRITTSKOSTEN-VERSICHERUNG
Der in der Anlage befindliche Text ist eine generelle Version der moeglichen Reise-Ruecktrittskosten-Versicherung. Im Moment des Vertragsabschlusses wird Ihnen ein Versicherungsvertrag zugesandt, der Varianten des abgebildeten enthalten kann. Der genaue Vertragstest ist daher von einer individuelleren Vereinbarung bei Vertragsabschluss (abhaengig vom Versicherungsunternehmen) abhaengig.
Falls abgeschlossen, übernimmt die Versicherung bei vor Reiseantritt beziehungsweise Bezug der gebuchten Unterkunft Eintreten eines der unten angegebenen Versicherungsfälle die vom Reisebüro oder dem Reiseveranstalter berechnete Stornierungsgebühr. Es muss sich dabei um zum Buchungszeitpunkt unvorhersehbare und unbeabsichtigte Gründe handeln.
- - Stornierung wegen unfall und krankheit des versicherten
- Der Versicherungsschutz besteht nur in Folge von Krankheit, Unfall (Reiseunfähigkeitsbescheinigung des Arztes ist vorzulegen) oder Tod des Versicherten.
Stornierung wegen unfall und krankheit anderer als des versicherten und andere gründe.
Der Versicherungsschutz besteht nur im Falle der Stornierung wegen:
-
- Krankheit, Unfall (Reiseunfähigkeitsbescheinigung des Arztes ist vorzulegen) oder Tod
- des Ehegatten/staendigen Lebensgefährten, Kindes, Geschwisterteils, Elternteils oder Schwiegerelternteils, Schwiegersohns/-tochter oder des Teilhabers/Mitinhabers der Firma oder Kanzlei. Wenn die vorgenannten Personen nicht zusammen und gleichzeitig mit dem Versicherten zur Reise angemeldet sind, muss der Versicherte im Falle von schwerer Krankheit oder Unfall nachweisen, dass seine Anwesenheit notwendig ist.
- von eventuellen zusammen und gleichzeitig mit dem Versicherten selbst zur Reise angemeldeten Begleitern, wenn mitversichert. Im Falle von Unfall und/oder Krankheit einer der vorgenannten Personen wird den Ärzten der Versicherungsgesellschaft das Recht eingeräumt, eine medizinische Kontrolle durchzuführen.
- Unmöglichkeit der Ausnutzung der bereits geplanten Ferien aufgrund von Einstellung oder Entlassung von Seiten des Arbeitgebers.
- Materialistische Schäden am Haus des Versicherten in Folge von Brand oder Naturkatastrophen, die seine Anwesenheit unersetzlich machen
- Unmöglichkeit, in Folge von Naturkatastrophen den Abfahrtsort von organisierten Reisen, oder die gemietete Unterkunft zu erreichen.
- Zitierung oder Einberufung vor ein Strafgericht oder Berufung als Geschworener nach Buchung der Reise.
- Stornierung der Reise und/oder Unterkunft von Seiten des Reiseveranstalters aufgrund höherer Gewalt (Kriege, Epidemien, Streiks, politische Motive, Nichtverfügbarkeit der Transportmittel, usw.) innerhalb der Grenzen, die die Regeln des Reiseprogramms vorsehen.
UNGEDECKT
Im Falle einer Stornierung aufgrund von Krankheit, wird die Stornierungsgebühr abzüglich 20% zurückgezahlt, sollte die Gebühr höher sein als die maximal versicherte Summe, wird der Abzug aufgrund dieser letzteren berechnet.
Ausgeschlossen von der garantie:
- Stornierungsfälle ausgelöst durch
- Unfall, Krankheit oder Tod von Personen über 80 Jahren
- Unfall, Krankheit oder Tod stattgefunden vor dem Buchungszeitpunkt oder Krankheiten, die
bereits vor dem Buchungszeitpunkt bestanden.
- bestehende Schwangerschaft oder aus ihr resultierende psychische Probleme
- la non-communication de l'adresse où trouver les personnes dont au point A.
- nervliche oder geistige Krankheiten
- arbeitsbedingte Gründe außer den garantierten
- Diebstahl, Raub, Verschwinden der Identitäts- und/oder Reisepapiere
- Die Fälle, in denen der Versicherte dem Reiseveranstalter/-agentur oder direkt der Versicherungsgesellschaft nicht innerhalb von 5 Kalendertagen seit Eintritt des Versicherungsfalles schriftlich per Telegramm, Fax oder Telex den formalen Rücktritt von der gebuchten Reise und/oder Unterkunft mitteilt.
- Im Falle der Mitteilung von Kuendigung/Einstellung durch den Arbeitgeber (Punkt b) verfaellt der Anspruch mit Antritt der Reise/Ankunft in der Unterkunft.
PFLICHTEN DES VERSICHERTEN
Im Falle des gezwungenen Rücktritts von der Reise oder Unterkunft muss der Versicherte telefonisch die operative Zentrale der Versicherung sowie den Sitz der Jolie Italie kontaktieren und innerhalb der Fristen bzw. mit den Mitteln, die unter „ausgeschlossen“ genannt sind, eine schriftliche Anzeige senden an den Sitz der von der Jolie Italie vermittelten Versicherungsgesellschaft.
Hier ist der Grund der Absage zu spezifizieren sowie:
- Name, Nachname, Adresse, Telefonnummer
- Policen-Nummer
- ärztliches Attest, welches das Datum des Unfalles/Krankheitseintrittes, die spezifische
Diagnose und die voraussichtliche Genesungsdauer
- im Falle einer Einweisung komplette Kopie der Krankenhausakte
- im Todesfall den Totenschein
- Buchungsformular oder entsprechendes Dokument
- Zahlungsbestätigung der Reise oder Unterkunft
- Buchungsbestätigung des Reiseveranstalters/-agentur
- Rechnung des Reiseveranstalters/-agentur, die der Berechnung der Stornierungsgebühr
zugrunde liegt
- Programm und Regelwerk der Reise
- Reiseunterlagen (Visum etc.)
- Vertrag der Reisebuchung
- Vertrag der Reisebuchung
Falls der Rücktritt von Reise oder Unterkunft aufgrund von Krankheit und/oder Unfall der unter A und B genannten Personen erfolgt, muss die Anzeige die Adresse enthalten, unter der diese Personen erreichbar sind. Die Versicherungsgesellschaft hat das Recht, in die vom Versicherten nicht genutzten Rechte einzutreten.
Preis, Modalitäten und Informationen :