Der vorliegende Vertrag dient der Erbringung von nachstehend definierten Versicherungsleistungen an Mieter bei einer kurzen Mietzeit, für Wohnungen in den Ländern der Europäischen Union, der Schweiz, Malta, Monaco und Andorra.
Mit Mieter wird jede natürliche Person französischer oder ausländischer Staatsangehörigkeit bezeichnet, die eine möblierte Wohnung für eine kurze Zeit.
Als Versicherte gelten der/die Mieter(in), sein(e) Ehegatte/Ehegattin (einschließlich der offensichtliche Lebenspartner mit oder ohne Lebenspartnerschaftsvertrag), deren Vorfahren
oder nächsten Nachkommen oder deren Schwiegersohn, Schwiegertochter, Bruder oder Schwester oder jede sonstige Person, die auf dem Anmeldeformular des vorliegenden
Vertrags eingetragen ist und Nutzungsrecht der genannten Wohnung besitzt.
Aufenthalt von weniger als 90 Tagen in Räumlichkeiten, die nicht Eigentum des Versicherten sind und welche dieser nicht ganzjährlich mietet.
Miethaus, Wohnung, Hotelzimmer, Campinganhänger, Mobilheim, Boot für Flussfahrten.
ALLIANZ IARD - AG mit einem Grundkapital von 938.787.416€ - Das Unternehmen unterliegt dem Code des Assurances (Gesetzbuch über das Versicherungswesen) 87, rue de Richelieu - 75002 Paris - RCS PARIS- B 542 110 291
Cabinet ALBINET, Versicherungsmakler, firmiert unter der Handelsmarke ADAR, AG mit einem Grundkapital von 200000 Euro – RCS Paris B 582 136 289.
Die ADAR Versicherungsleistungen erhalten durch die begleitende Unterschrift des Saisonmietvertrags Gültigkeit und die Zahlung des ADAR Beitrags, die im Rahmen desselben Vertrags oder auf dem einzelnen Anmeldeformular vorgesehen ist, dient als Entschädigungsgrundlage. Zusätzliche Dienstleistungen wie der Transport können hiervon betroffen sein, unter der Voraussetzung, dass diese mit der Reservierung verbunden sind und die Prämie ebenfalls diese Dienstleistungen einschließt. Wenn der Mietvertrag mehrere Familien vorsieht, ist jede von ihnen einzeln versichert; der Mietvertrag wird nicht annulliert und in diesem Fall bezieht sich die Entschädigung auf den arithmetischen Teil der betroffenen Familie. Es obliegt dem Unterzeichner des Mietvertrags, der Agentur die Namen der Wohnungsmitinhaber zu nennen. Die Versicherungsleistung verliert bei Eintritt des Versicherten in die Mietwohnung oder zum Zeitpunkt der Unterbrechung des Aufenthalts ihre Gültigkeit, mit Ausnahme der Versicherungsleistungen << Such und Rettungskosten >> und << Haftpflichtversicherung des Mieters >>, für welche die Versicherungsleistung bei der Schlüsselübergabe an einen der autorisierten Vermittler endet.
1-Im Falle einer Annullierung des Aufenthalts
Der Versicherer garantiert dem Versicherten die Rückerstattung der als Voraus- oder Anzahlung bezahlten Beträge sowie des Restbetrags im Falle einer Annullierung des
Aufenthalts aufgrund folgender Ereignisse und dies bis zu einer Höhe von maximal 15000 Euro ungeachtet der Anzahl an Versicherungsnehmern.
a) Schwere Krankheit, schwere Verletzung oder Tod des Versicherten oder jeder sonstigen Person, die im Mietvertrag bestimmt ist und Nutzungsrecht der besagten Wohnung
besitzt. Unter Krankheit oder schwerer Verletzung versteht sich jegliche erneute Verschlechterung des Gesundheitszustandes oder körperliche Beeinträchtigung, jegliche nicht
vorhersehbare Verschlechterung einer bereits existierenden Krankheit, jegliche psychische Krankheit oder psychotherapeutische Behandlung verbunden mit einem
Krankenhausaufenthalt von mindestens 3 Tagen sowie jegliche Komplikationen infolge einer Schwangerschaft bis zur 28. Woche, die es dem Versicherten verbietet, seine
Wohnung oder das Krankenhaus zu verlassen, in dem sich der Versicherte zum Tage des Beginns des Mietzeitraums nachweislich in Behandlung befindet. Für Angestellte muss
eine Einweisung ins Krankenhaus oder eine Arbeitsunfähigkeit von wenigstens acht aufeinander folgenden Tagen durch eine ärztliche Bescheinigung über das zuvor genannte
Verbot nachgewiesen werden. Für Selbstständige wird ein Krankenhausaufenthalt von mindestens acht Tagen oder das ärztliche Verbot, das Zimmer für eine Zeit von wenigstens
acht Tagen zu verlassen, in Betracht gezogen. Darüber hinaus ist für Kurgäste die Bestätigung der Übernahme der bedarfsabhängigen rückerstatteten Kosten durch deren
staatliche Krankenkasse erforderlich.
b) Materialschäden infolge von Diebstahl, Brand, Explosion und sonstigen vergleichbaren Ereignissen oder Wasserschäden sowie Naturereignisse mit Schäden am Haupt- oder
Zweitwohnsitz und/oder an gewerblich genutzten Räumen, deren Ausmaß unbedingt die Anwesenheit des Versicherten am Tage der Abfahrt oder während des Aufenthalts
erforderlich macht, um den notwendigen Formalitäten Genüge leisten zu können.
c) Verhinderung, in die gemietete Wohnung einzutreten, infolge konjunkturbedingter Entlassung oder Versetzung des Versicherten oder seines Lebenspartners durch den
Arbeitgeber, unter der Voraussetzung, dass die Bestätigung des Arbeitgebers nach dem Gültigkeitsdatum der Versicherungsleistung ausgestellt wurde und unter dem Vorbehalt,
dass die eine oder andere der Situationen dem Versicherten zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des vorliegenden Vertrags nicht bekannt war; Erhalt eines Arbeitsplatzes oder einer
bezahlten Praktikumsstelle einer arbeitslosen Person mit Beginn vor oder nach den Mietdaten, unter der Bedingung, dass es sich weder um eine Vertragsverlängerung- oder
erneuerung handelt, noch um einen Arbeitsvertrag einer Zeitarbeitsfirma.
d) Verhinderung, sich per Straßen- oder Schienenweg am Tag der Wohnungsübergabe in der Mietwohnung einzufinden sowie innerhalb der folgenden achtundvierzig Stunden
aufgrund von Straßensperren oder Streiks, die jeglichen Verkehr unmöglich machen. Hierzu ist eine schriftliche Bescheinigung des Bürgermeisters der Gemeinde des Urlaubsortes
vorzulegen.
e)Wenn der Versicherte dazu gezwungen ist, seinen Aufenthalt infolge eines Verbots aufgrund von Verschmutzung, Überschwemmung, Brand, Naturereignissen oder Seuche
innerhalb von 48 Stunden vor oder nach dem vertraglich festgelegten Datum des Mietbeginns zu annullieren oder darauf zu verzichten. Diese Risiken werden in Bezug auf den
vorliegenden Vertrag als eingetroffen angesehen, wenn der Zutritt des Ortes in einem Umkreis von fünf Kilometern des Standortes der Mietwohnung gemäß einer Entscheidung
einer Kommunal- oder Präfektoralbehörde während dem versicherten Mietzeitraum untersagt wurde.
f) Infolge einer behördlichen oder gerichtlichen und nicht zeitlich verschiebbaren Vorladung.
g) Mangelnde Verfügbarkeit und Nutzbarkeit der gemieteten Wohnräume infolge zufälliger Ereignisse wie Brand, Sturm, Wasserschaden oder sonstiger Naturereignisse, die
innerhalb der vergangenen 60 Tage vor Mietbeginn eingetreten sind.
2- Im Falle einer Unterbrechung des Aufenthalts
Rückerstattung des Mietanteils infolge einer Unterbrechung des Aufenthaltes als Folge einer der aufgezählten Ereignisse in der RÜCKTRITTSVERSICHERUNG in den Absätzen a),
b) e) f) und g) bis zu einer Höhe von maximal 15000 Euro. Die vom Versicherer auszuzahlende Entschädigung an eine geschädigte Person wird entsprechend der Anzahl an
Bewohnern und verbleibenden Tagen berechnet.
3- Such- und Rettungskosten
Während des Aufenthalts garantiert der Versicherer die Übernahme der Kosten für Such- und Rettungsaktionen in den Bergen oder auf dem Meer durch Spezialeinheiten zur
Rettung des Versicherten bis zu einer Höhe von 3050 € pro Vorfall, ungeachtet der Anzahl an vertraglich festgehaltenen Personen mit Nutzungsrecht der Mietwohnung.
4- Haftpflichtversicherung des Bewohners für Materialschäden. Der Versicherer haftet:
a) Im Falle von Brand, Explosion, Wasserschaden: Die Kostenübernahme entstandener Schäden an Mobiliar und Immobilien im Besitz des Eigentümers der gemieteten Wohnung
(mit Ausnahme für gemietete Boote); der Materialschäden bei Nachbarn und Dritten; die Entschädigung bei Verlust an Mieteinnahmen und Nutzungsmöglichkeit: Als Zusatz
einer bereits bestehenden Urlaubsversicherung. Diese Versicherungsleistung deckt Schäden in einer Höhe von bis zu 1525000 Euro. Ausgenommen sind an anderen Booten
verursachte Schäden.
b) Für sonstige zufällige Schäden: An zum Inventar gehörenden Mobiliar im Inneren der gemieteten Wohnung (mit Ausnahme des Oberwerks) und an Immobilien im Besitz des
Eigentümers der gemieteten Wohnung (mit Ausnahme gemieteter Boote). Diese Versicherungsleistung deckt Schäden in einer Höhe von bis zu 2500 Euro bei einer
Selbstbeteiligung von 75 Euro.
Ausgeschlossen von den Versicherungsleistungen sind:
Jegliche Aktionen, die von dem vorliegenden Abkommen herleiten, sind auf eine zeitliche Dauer von zwei Jahren festgelegt, ab dem Zeitpunkt des die Ursache darstellenden Ereignisses. Der Versicherer tritt an die Stelle des Versicherten in Hinsicht auf jegliche Person, die für den entstandenen Schaden verantwortlich ist und welcher die Zahlung von Schadensersatz zur Folge hat.
Informatik und Freiheit : Der Versicherte hat Recht auf Mitteilung und Berichtigung jeglicher ihn betreffenden Informationen, die in etwaigen Dateien zur Nutzung durch den
Versicherer, seinen Bevollmächtigten oder sonstigen professionellen Einrichtungen enthalten sind.
Kundenservice : Die Agentur Cabinet Albinet bearbeitet jegliche Anfragen und Reklamationen des Versicherers. Sollten die nach Abschluss der Untersuchung gegebenen
Antworten nicht den Erwartungen des Versicherten entsprechen, kann sich dieser mit seiner Reklamierung an den ALLIANZ-Kundenservice wenden. Bei anhaltenden
Meinungsverschiedenheiten nach Erhalt einer Antwort hat der Versicherte die Möglichkeit, einen Schlichter hinzuzuziehen, dessen Adresse ihm ALLIANZ 92076 Paris Cedex la
défense auf einfache Anfrage mitteilt und dies ungeachtet sonstiger rechtlicher Schritte.
Kontrollbehörde von Versicherungsunternehmen : Die mit der Beachtung der gesetzlichen Verfügungen und Regelungen in Bezug auf Versicherungen beauftragte Instanz ist die
Commission de Contrôle des Assurances, 54 rue de Châteaudun 75009 Paris.
Zuerst müssen Sie Ihre Vermietungsagentur per Einschreiben von der Annullierung Ihres Aufenthalts unterrichten und dies ab dem Tage, an dem Sie davon Kenntnis genommen
haben und innerhalb einer Frist von 5 Tagen. Weiter müssen (nach Bestätigung Ihrer Vermietungsagentur) an ADAR sämtliche wichtigen Unterlagen zur Erstellung Ihrer Akte
gesendet werden: Ärztliche Bescheinigung, Krankenhausaufenthaltsbescheinigung, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Kündigung etc.. Adresse: ADAR C/O Cab. ALBINET– S.A.V.
5, cité de Trévise – 75009 PARIS - Fax: 01 48 01 84 83 - mail : Mails_sav@cabinetalbinet.fr Vergessen Sie folgende Angaben nicht: Ihre vollständige Adresse, Ihre
Telefonnummer, den Namen Ihrer Vermietungsagentur, Ihre Bezugsnummer der Mietwohnung, die Daten von Beginn und Ende Ihres Aufenthalts.
Sie verpflichten sich bei Schäden, von denen die Reiserücktritts und -abbruchversicherung betroffen ist, dem Arzt des Versicherers Einblick in das Krankenblatt zu
gewähren. Andernfalls kann Ihnen die Versicherungsleistung nicht gewährt werden.
Preis, Modalitäten und Informationen :